Städtische Musikschule Bärstadt führt neues KI-gestütztes Modell zur Gebührenberechnung ein

Städtische Musikschule Bärstadt führt neues KI-gestütztes Modell zur Gebührenberechnung ein

Bärstadt, 5. April 2030. Es war der sprichwörtliche Paukenschlag in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am gestrigen Abend. Dieser folgte nun der Empfehlung des Kultur- und Hauptausschusses und beschloss die neue Gebührenordnung für die Städtische Musikschule Bärstadt. Dem knappen Abstimmungsergebnis war eine hitzige Diskussion vorangegangen, denn das neue KI-Modul (genannt: „Optify“), mit dem die Musikschulgebühren zukünftig berechnet werden sollen, traf nicht bei allen Parteien auf Zuspruch. Die neue Entwicklung sei ein Meilenstein für die Musikschullandschaft, führte Johann Hengst, seit 2024 Musikschulleiter in Bärstadt, aus.

Nach einer entsprechenden Testphase wäre man nun sehr stolz, als erste Musikschule deutschlandweit solch ein System einzuführen. Der Auftrag der Musikschule sei es stets gewesen, qualitativ hochwertigen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund anzubieten. „Angesichts der ständig steigenden Kosten und der Vielfalt der Bedürfnisse unserer Schülerschaft haben wir beschlossen, eine innovative Lösung zu implementieren: eine KI-gestützte Gebührenordnung, die soziale Aspekte wie z. B. die Einkommenssituation der Eltern, ehrenamtliches Engagement, Innovation und Leistung berücksichtigt.“, so Hengst. Das sah Robert Hüntert, Fraktionsvorsitzender der stärksten Opositionspartei im Stadtrat vollkommen anders: „Diese Gebührenordnung ist Unfug und dazu noch grob fahrlässig.“ Einen Computer entscheiden zu lassen, wie teuer Musikschulunterricht ist, würde seine Partei nicht mittragen. Unterstützung erhielt das Vorhaben hingegen von der Mehrheitskoalition. Frank Seltzig, kulturpolitischer Sprecher, lobte den Vorschlag: „Dieser Weg ist gerecht und betriebswirtschaftlich sinnvoll.

Die Arbeitsersparnis durch die computergestützte Berechnung entlastet die Musikschulverwaltung. Das freigesetzte Potenzial kann an anderen Stellen sinnvoll genutzt werden.“ Die lautstarke Kontroverse in der Ratssitzung wollte nicht abklingen, bis Oberbürgermeisterin Dr. Anna Newka mit ihrem Plädoyer für Ruhe sorgte: „Faire Gebühren durch faire Technik. Sie ist emotionslos und beurteilt alle Fälle in gleichem Maße. Wer sich stärker einbringt, aber schlechtere finanzielle Voraussetzungen mitbringt, der bezahlt weniger. Schließlich werden alle Musikschülerinnen und -schüler durch die Kommune unterstützt.

Die Stadt Bärstadt, das Land und die Gebührenzahlenden teilen sich die Aufgabe zu gleichen Teilen.“ Mit 32 von 66 Stimmen bewilligte der Stadtrat anschließend die neue Gebührenordnung. „Die Einführung einer KI-gestützten Gebührenordnung ermöglicht es der Städtischen Musikschule Bärstadt, ihre finanzielle Nachhaltigkeit zu gewährleisten, während gleichzeitig der Zugang zu qualitativ hochwertigem Musikunterricht für alle Bevölkerungsgruppen sichergestellt wird. Diese innovative Lösung trägt dazu bei, soziale Ungleichheiten zu verringern und das musikalische Potenzial unserer Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern.“ äußerte sich Oberbürgermeisterin Dr. Anna Newka nach der Ratssitzung optimistisch.

Hintergrund

In Bärstadt ist die Vielfalt der Bevölkerung groß, die Einkommensunterschiede sind stark ausgeprägt. Einige Familien können sich problemlos Musikunterricht leisten, während andere vor finanziellen Hürden stehen. Gleichzeitig möchte die Stadt im Rahmen der kulturellen Daseinsvorsorge das ehrenamtliche Engagement und die Innovationskraft der Schülerinnen und Schüler und ihrer Familien würdigen und sie damit an den Wohnort binden. Das soll auch dem Fachkräftemangel vorbeugen und ist Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts.

Einführung der KI-gestützten Gebührenordnung

Die KI-gestützte Gebührenordnung basiert auf einer umfassenden Analyse verschiedener sozialer und wirtschaftlicher Faktoren. Dabei gibt eine sachbearbeitende Person die Daten in das System ein. Die KI ergänzt weitere Daten aus externen Quellen und bewertet die Einkommenssituation der Eltern, das ehrenamtliche Engagement der Familie, die Innovationsleistung der Schülerin bzw. des Schülers sowie seine musikalische Leistung. In der Gebührenordnung, die alle zwei Jahre dem Verbraucherpreisindex entsprechend angeglichen wird, ist ein Mindest- und ein Höchstbetrag ausgewiesen.

Gebührenordnung (Auszug)

1. Instrumental- und Vokalunterricht 45 Min/Woche (Gebühren pro Monat):

Einzelunterricht: 75€ – 200€ (abhängig vom Einkommen der Eltern und der musikalischen Leistung der Schülerin bzw. des Schülers)

Gruppenunterricht (2-4 Teilnehmende): 60€ –150€ (berücksichtigt das ehrenamtliche Engagement der Familie)

Klassenunterricht (ab 5 Teilnehmenden): 45€ – 125€ (abhängig von der Innovationsleistung der Schülerin bzw. des Schülers)

2. Ergänzungsfächer 90 Min/Woche (Gebühren pro Jahr):

Chöre: 40€ – 100€ (basierend auf dem Einkommen der Eltern)

Bands: 50€ – 120€ (abhängig vom ehrenamtlichen Engagement der Familie und der musikalischen Leistung der Schülerin bzw. des Schülers)

Orchester: 0€ – 150€ (berücksichtigt die Innovationsleistung der Schülerin bzw. des Schülers)

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